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Barrierefreiheit

Hinweise für schwerbehinderte Menschen, gehbehinderte und auf den Rollstuhl angewiesene Verfahrensbeteiligte/ Besucher

Gehbehinderte und Rollstuhlfahrer können das Gebäude durch die behinderungsgerechten Eingänge des Arbeitsgerichts Stade betreten, um zu dem ebenerdig gelegenen Sitzungssaal zu gelangen. Ein taktiles Wegeleitsystem ist weder innerhalb des Gebäudes noch vor dem Gebäude vorhanden. Die Eingangstüren zum Gebäude und zum Arbeitsgericht lassen sich selbstständig und zu den Öffnungszeiten automatisch öffnen.

Behindertenparkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht in der Archivstraße 7. Von dort sind es ca. 150 m zum Eingang des Arbeitsgerichts.

Wegen zunehmender Sicherheitsanforderungen finden bei dem Arbeitsgericht Stade regelmäßig anlassunabhängige Einlasskontrollen statt. Bitte planen Sie daher genügend Zeit für das Passieren der Sicherheitsschleuse ein. Falls Sie einen Herzschrittmacher tragen, weisen Sie beim Betreten der Sicherheitsschleuse bitte darauf hin.

Bestehen besondere Umstände, die darüber hinaus eine Hilfestellung durch Mitarbeiter des Arbeitsgerichts erfordern, wird gebeten, rechtzeitig vor dem Termin / Besuch mit der Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts (04141 107 702 oder 04141 107 706) fernmündlich Kontakt aufzunehmen. Ein zusammenlegbarer Rollstuhl befindet sich ständig in der Hauptwachtmeisterei des Amtsgerichts Stade (Zimmer H 12 – 14).

Eine behindertengerechte Toilette finden Sie im Eingangsbereich des Arbeitsgerichts. Ein Euro-Schlüssel ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Barrierefreiheit erhalten Sie auf der Internetseite des Landesjustizportals.

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